Zum Inhalt springen

Anmeldung und Reservierung

Grundlagen des Vertrages sind die Angaben und Bedingungen in der Hausbeschreibung. 

Wir bitten um Verständnis, dass das Mitbringen von Haustieren nicht erlaubt ist. 

Ebenso unzulässig ist das Rauchen in der angemieteten Wohnung.

Anzahlung und Restzahlung

Mit der Rücksendung der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 30% der insgesamt geschuldeten Miete fällig. Den Restbetrag zahlen Sie bitte spätestens vier Wochen vor Mietbeginn. Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. innerhalb von dreißig Tagen vor Mietbeginn, ist die gesamte Miete sofort fällig. Die Miete bezieht sich immer auf die Ferienwohnung, so dass die Belegung durch weniger Personen zu keiner Reduzierung der Miete führt. Des Weiteren ist eine Kaution in Höhe von 150,00 Euro zu entrichten. Diese wird Ihnen nach Ihrer Abreise und dem ordnungsgemäßen Verlassen des Mietobjektes innerhalb von vierzehn Tagen erstattet.

Schäden oder anderweitige Auslagen erden von der Kaution in Abzug gebracht.

Umbuchung und Rücktritt

Für jede Umbuchung wird eine Gebühr von 50,00 Euro erhoben. Jegliche Umbuchung in Bezug auf den Termin bedarf der schriftlichen Bestätigung des Vermieters. Sie können vorbehaltlich der Nachfolgenden Reglungen vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten bzw. diesen kündigen. Der Vermieter bemüht sich, einen anderen Mieter zu finden. Gelingt dies oder sorgen Sie für zumutbaren Ersatz, erhalten Sie nach Ablauf der ursprünglichen Mietzeit bereits geleistete Mietzahlungen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro zurück. Ist eine anderweitige Vermietung nicht möglich, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten.

  • 30 Tage vor Mietbeginn kostenlos Stornieren
  • ab 29 Tage vor Mietbeginn 80 % der Miete       

Umfang des Mietverhältnisses

Das Mietverhältnis umfasst das Mietobjekt. Die Wohnung darf nur mit der angegebenen Personenzahl belegt werden. Nebenabsprachen sind nur mit schriftlicher Bestätigung gültig.

Pflichten des Mieters

Sie haben das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Sie sind verpflichtet, alle während der Mietzeit selbst verschuldeten Schäden unverzüglich dem Vermieter oder der Hausbetreuung zu melden und zu bezahlen. Sie haben auch alle Sie begleitenden und/oder besuchenden Personen zu Sorgsamkeit anzuhalten. Sie haften für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch Sie oder die Sie begleitenden Personen. Für entstandene Schäden wird zunächst die Mietkaution verwendet.

Bei Benutzung der Bettwaren weisen wir darauf hin, sollte diese ohne Bettwäsche benutzt werden, ist eine Reinigungspauschale in Höhe von 160,00 Euro fällig.

Ankunft und Abreise

Die Schlüsselübergabe sowie die Einweisung bei Ihrer Ankunft erfolgt durch unsere Hausbetreuung. Das Mietobjekt kann normalerweise ab 15.00 Uhr übernommen werden. Die Abreise sollte möglichst bis 10.00 Uhr am Abreisetag erfolgen.

Haftung

Sollte das Mietobjekt infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung stehen, kann der Vertrag von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Erstattung geleisteter Mietzahlungen. 

Der Vermieter haftet für schuldhaft von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leib, Leben und Gesundheit des Mieters sowie für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise vom Vermieter oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter der Höhe nach beschränkt auf versicherbare Schäden, die er durch seine Haftpflichtversicherung gedeckt hat. Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Insbesondere haftet der Vermieter – unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen – nicht für Schäden, die an Sachen des Mieters entstanden sind. Die vorstehenden Regelungen finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung.

Beanstandungen

Beanstandungen an dem Mietobjekt müssen vom Mieter innerhalb kürzester Zeit nach Bezug bei der Hausbetreuung geltend gemacht werden. Bei Nichtbeachtung und ohne ausdrückliche Einwilligung des Vermieters verlieren die Mieter, die die Unterkunft vorzeitig verlassen, Ihren Anspruch auf eine eventuelle Rückerstattung der Miete. Wir bitten um Ihr Verständnis, wenn Reklamationen, die erst nach Ende des Aufenthaltes oder nach Verlassen des Mietobjektes eingehen, keine Berücksichtigung finden können und nicht zu Schadenersatzforderungen berechtigen.